Was ist rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht für volljährige Personen eingerichtet, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln können.


Diese Betreuungseinrichtung kann nicht gegen den Willen des Betroffenen erfolgen.
Anschließend ist der Betreuer ausschließlich im Rahmen der gerichtlich angeordeten Aufgabenbereiche und im Interesse des Betreuten tätig. 

 

 

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Was sind die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers?

Unsere Arbeit bedeutet die Förderung der Selbstständigkeit des Betreuten.

Diese Arbeit umfasst auch die Unterstützung oder stellvertretende Antragsstellung von Sozialleistungen, die Korrespondenz mit Ämtern, Behörden oder Einrichtungen oder die Verwaltung der Post.

 

Es gibt folgende Aufgabenbereiche, die vom Gericht bestellt werden können:

 

  • Vermögenssorge
  • Behördenangelegenheiten
  • Postangelegenheiten
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen

 

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Wer kann eine Betreuung anregen?

Die Betreuung kann von Angehörigen, Nachbarn, Ärzten, Behörden, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen usw. angeregt werden. 

 

Den Antrag auf eine rechtliche Betreuung kann ausschließlich die betroffene Person selbst stellen.

Wann und wie wird eine Betreuung eingerichtet?

Wenn Sie eine rechtliche Betreuung für sich in Betracht ziehen, können Sie über dieses Antragsformular beim Gericht die Betreuung beantragen:

 

Sie können auch für die Zukunft eine Vorsorgevollmacht erstellen und folgende Betreuungsverfügung ausfüllen:

 

Die vollständige Einrichtung einer Betreuung umfasst ca. 2-3 Monate. Nach dem Ihr Antrag bei Gericht eingegangen ist, wird zunächst ein psychiatrisches Gutachten oder ärztliches Attest in Auftrag gegeben. 

Auf dieser Grundlage und einer persönlicher Anhörung entscheidet das Gericht.